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Fragen und Antworten

Wer stellt den Kostenerstattungsantrag?

Der oder die Patientin! Der Kostenerstattungsanspruch ist ein Anspruch der Versicherten gegenüber der Krankenkasse und muss demnach von den Patient*innen selbst gestellt werden. Einen Musterantrag finden Sie auf dieser Webseite.

Was müssen Therapeut*innen beachten?

Die Behandlung eines*r Patient*in vor der Kostenübernahmezusage der Krankenkasse ist grundsätzlich nicht verboten. Dennoch ist die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse nur gewährleistet, wenn die Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Leistung mit dem Leistungsbegehren konfrontiert wurde und sich herausgestellt hat, dass sie die Leistung nicht zur Verfügung stellen kann.

Muss der/die Psychotherapeut*in den Patienten bei der Antragstellung unterstützen?

Für den/die Therapeut*in besteht keine Verpflichtung, den/die Patient*in bei der Antragstellung zu unterstützen. Als Unterstützung könnte z.B. ein Therapeut einem Patienten bescheinigen, dass er dessen Behandlung übernehmen kann.

 @pixabay

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