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Vorgehen

Die Anträge auf Kostenerstattung einer Therapie bei approbierten Psychotherapeut*innen sind vor dem Beginn der Behandlung von dem Patienten/ der Patientin zu stellen (Vordrucke finden Sie bei uns hier auf der Seite). Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, kann Widerspruch eingelegt werden (den Vordruck finden Sie ebenfalls bei uns).

Häufig ist dieses Verfahren recht zäh und langwierig, es muss genug Motivation seitens des Versicherten vorliegen, das Recht auf Kostenübernahme zu bestreiten. Hier möchten wir Sie dazu ermutigen von ihrem Recht Gebrauch zu machen. Die wichtigsten Hilfestellungen bekommen Sie bei uns. Wir als DPNW unterstützen Sie gern bei der rechtlichen Durchsetzung der Kostenerstattung bei Psychotherapeut*innen. Unser Berufsverband setzt die Kostenerstattung mit den Therapeut*innen für die Patient*innen durch.

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