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Das Kostenerstattungsverfahren in der Psychotherapie

Kostenerstattungsverfahren in der deutschen Krankenversicherung funktionieren generell so, dass Versicherte die Leistungen, die sie von Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen erhalten haben, direkt bei der Krankenversicherung einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Über das Kostenerstattungsverfahren können auch Therapien durch Psychotherapeut*innen ohne Kassensitz übernommen werden. Einen Kassensitz zu haben bedeutet, dass die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen ist.

Aufgrund der teils sehr langen Wartezeiten, um bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung einen Termin für eine Behandlung zu erhalten, gibt es die Möglichkeit eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Dies ist nicht nur bei langen Wartezeiten möglich, sondern tatsächlich haben Sie auch das Recht sich selbst eine/n approbierten Psychotherapeut/in, der/die keine Kassenzulassung hat, auszusuchen. Hierfür gibt es bestimmte Voraussetzungen, die wir Ihnen auf dieser Seite zusammenstellen.

Bevor man jedoch einen Antrag auf Kostenerstattung stellt, sollte man sich vor der Behandlung über das Vorgehen der eigenen Krankenkasse bei dieser informieren.

Wichtig ist, dass seit der neuen Psychotherapie-Richtlinie 2017, Patient*innen vor dem Antrag auf Kostenerstattung eine psychotherapeutische Sprechstunde besucht haben müssen.

@pixabay

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