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Was tun bei Ablehnung?Erhalten Sie eine Ablehnung von ihrer Krankenkasse, die Kosten für eine Behandlung bei einem privaten Psychotherapeuten zu erstatten, ist es empfehlenswert Widerspruch einzulegen. Den häufig entspricht die Ablehnung der Krankenkassen nicht der gültigen Rechtslage.
Beispiele:
Wichtig bei einem Widerspruch ist, dass die geltenden Fristen eingehalten werden müssen. Nach eingelegtem Widerspruch hat die Krankenkasse drei Monate Zeit, darüber zu entscheiden. Lässt sie diese Frist unbeantwortet verstreichen, kann der Patient eine sogenannte Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht einreichen und die hat in den meisten Fällen Erfolg. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre/n Therapeut*in. @pixabay |
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